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Datenschutz-Beratung
Abgesehen von den gesetzlich vorgeschriebenen Erfordernissen kann betrieblicher Datenschutz ein wichtiges Unterscheidungs- und Qualitätsmerkmal sein, die Reputation des Unternehmens steigern und helfen, drohende Konflikte zu vermeiden. Vom aktiven Datenschutz profitiert
auch die Sicherheit Ihrer internen Betriebsdaten und aller IT-Einrichtungen, schützt somit Ihre Investitionen.
Unser Angebot an kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Gewerbetreibende:
Datenschutz-Beratung im Sinne des §4f BDSG, auch als Ihr externer Datenschutzbeauftragter
Erarbeitung oder Mitwirkung bei der Erstellung von Richtlinien, Rundschreiben, Dienstvereinbarungen und weiteren allgemeinen Verlautbarungen, die den Umgang mit personenbezogenen Daten betreffen
Informationen und Schulungen für Ihre Mitarbeiter, Verpflichtung auf das Datengeheimnis §5 BDSG
Vorabkontrollen und Zulässigkeitsprüfungen Ihrer IT-Verfahren, Prüfung von Rechtsgrundlagen
Prüfung von Verträgen mit Auftragsdatenverarbeitern (Rechenzentren, IT-Wartungsfirmen, Entsorgern)
Systematische Überprüfung und Verbesserung technisch-organisatorischer Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes gemäßt BDSG, auch in Anlehnung an Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)